Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Meldertech – Heinemann und Klonus GbR für die Software Meldersoft

§1 Geltungsbereich

 

(a) Gültigkeit

 

Meldertech stellt mit der Meldersoft Software eine Auslesungslösung für Rauchwarnmelder als Software as a Service Unternehmern zur Verfügung. Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis dieser Geschäftsbedingungen, diese werden auch Bestandteil des Leistungsvertrages. Die Regelungen gelten auch bei der Vertragsanbahnung.

 

(b) Schriftform und Änderungen

 

Abreden von diesem Vertrag sind nur gültig, wenn sie schriftlich von Meldertech bestätigt wurden. Meldertech hält sich vor diese Geschäftsbedingungen zu ändern. Im Falle der Änderung werden die Kunden über die Änderung informiert und Ihnen wird ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn kein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 14 Tagen erfolgt. 

 

§2 Vertragsschluss

Der Vertrag über die Nutzung eines von Meldertech angebotenen Dienstes kommt durch die Annahme eines vom Kunden erteilten Auftrages durch Meldertech zustande. Eine Ablehnung eines Auftrages kann ohne Nennung von Gründen erfolgen. Die Auftragserteilung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Eine Vertragsannahme kann auch konkludent durch die erste Erfüllungshandlung erfolgen. 

Dritte die der Vertragserfüllung dienen werden nicht Vertragspartner des Kunden.

 

§ 3 Lizenzmodelle

 

(a) Leistungspakete

 

Die verschiedenen Leistungspakete sind nach dem Umfang von der in der Meldersoft Software erstellten und abgeschlossenen Prüfungsprotokolle gestaffelt. Es handelt sich um Nettopreise. Die Lizenzpakete sind:

Essential / 29€ pro Monat
Erstellung von bis zu 50 Prüfprotokollen im Monat.

Basic / 49€ pro Monat
Erstellung von bis zu 250 Prüfprotokollen im Monat.

Advanced / 99€ pro Monat
Erstellung von bis zu 500 Prüfprotokollen im Monat.

Professional / Entgelt nach individueller Absprache pro Monat
Erstellung von einer individuellen Anzahl an Prüfprotokollen im Monat nach Absprache 

 

(b) Wechsel des Leistungspakets

 

Ein Wechsel zu höheren Leistungspaketen ist mit sofortiger Wirkung möglich. Im Falle des Wechsels wird das Lizenzpaket abgerechnet, zu dem gewechselt wurde. Ein Wechsel zu einem niedrigeren Leistungspaket ist zum nächsten Monat möglich. 

 

§ 4 Leistungsumfang

Meldersoft ist eine Websoftware zum Auslesen von Rauchwarnmelderwartungsdaten. Sie ermöglicht die jährliche Wartung der Rauchwarnmelder aus der Entfernung. Die ausgelesenen Daten werden systematisch in der Software erfasst und anhand der ausgelesenen Daten können Wartungsprotokolle im PDF Format erstellt werden. Diese Protokolle und der Wartungsvorgang  entsprechen den Anforderungen der DIN14676. Der Dienst wird als cloudbasiertes Software as a Service Produkt verkauft.

 

§ 5 Abrechnung

 

(a) Rechnungsstellung

 

Die Rechnungsstellung erfolgt einmal im Monat. Es werden dann auf der Rechnung alle neu gestarteten Laufzeiten (Neubuchungen und Verlängerungen) von Nutzer-Lizenzen seit letzter Rechnung abgerechnet. Alle Preise verstehen sich als netto Preise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer.

 

(b) Zahlungsarten

 

Zahlungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer für die Nutzung des Dienstes oder für weitere Produkte innerhalb des Systems erfolgen entweder per Rechnung oder, sofern vereinbart, per elektronischem Lastschrifteinzug. Zahlungen werden immer auf die älteste offene Forderung angerechnet.

 

(c) Gebührenregelung

 

Im Falle der Abrechnung per elektronischem Lastschrifteinzug über Meldertech, ermächtigt der Kunde Meldertech, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen. Bei Rücklastschriften ist Meldertech berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 20,00 € pro Rücklastschrift zu berechnen.

 

§ 6 Vertragsdauer 

Der Vertrag wird mit unbestimmter Dauer geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 1 Tag zum Ablauf der längsten Lizenzlaufzeit ordentlich gekündigt werden. Sofern nicht anderweitig vereinbart, beginnt der (jeweilige) Vertrag mit Datum der ersten Erfüllungshandlung.  Eine Nutzer-Lizenz erneuert sich automatisch, wenn die Lizenz vor dem Start der nächsten Abrechnungsperiode nicht gekündigt wurde.

 

§ 7 Kündigung

 

(a) Außerordentliche Kündigung

 

Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) bleibt von den Bestimmungen unter §6 unberührt. Eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet erlaubt es Meldertech außerordentlich zu kündigen, wenn es für Meldertech dadurch unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise im Rahmen des Vertragszwecks zu erbringen

 

(b) Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug

 

Besteht ein Zahlungsverzug von 2 Monaten ist Meldertech zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt.

 

(c) Form

 

Die Kündigung erfolgt schriftlich an info@meldertech.de. Das Formerfordernis gilt nicht im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund.

 

§ 8 Lizenzumfang

 

(a) Rechtsumfang

 

Der Kunde erhält mit ordnungsgemäßer Bezahlung der vereinbarten Geldleistung das nichtausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen App/SaaS-Lösung in Deutschland. Diese Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufen lassen der SaaS-Lösung mittels der Software auf Endgeräten in unmittelbarem Besitz des Kunden und die Nutzung zu Zwecken der Auslesung von Wartungsdaten.

 

(b) Lizenzbeschränkung

 

Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software Dritten zu überlassen, zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen. Im Übrigen ist der Kunde nicht zur Bearbeitung berechtigt. Ausgenommen davon ist die Fehlerbeseitigung unter der Bedingung des §69d Abs. 1 UrhG und das Recht zur

Dekompilierung der Computerprogramme unter den Bedingungen und im Rahmen des § 69e UrhG.

 

§ 9 Kundenpflichten

 

(a) Eingabe

 

Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die Eingabe und Übermittlung der Daten vollständig, ordnungs- und wahrheitsgemäß erfolgt.

 

(b) Rechtmäßige Nutzung

 

Der Kunde ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen die von Meldertech zur Verfügung gestellt werden nicht missbräuchlich genutzt werden, sowie die Schutzrechte nationaler und internationaler Urheber- und Marken, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte und sonstige gewerbliche Schutz- und Persönlichkeitsrechte Dritter nicht verletzt werden.

 

(c) Daten Dritter

 

Der Kunde stellt sicher, dass wenn Daten von Dritten ausgelesenen und durch Meldersoft verarbeitet werden, eine Zustimmung des Dritten durch den Kunden eingeholt wurde, solange diese gesetzlich vorgeschrieben ist.Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Leistungen von Meldertech personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen.

 

(d) Störungsmeldung

 

Der Kunde ist verpflichtet, Störungen in der Meldersoft Software unverzüglich Meldertech mitzuteilen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung sind die Meldertech durch die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen von Meldertech vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.

 

(e) Schutz der Zugangsdaten

 

Persönliche Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit vor der ersten Inbetriebnahme sowie sodann in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde Meldertech hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern. Auf PC, USB-Stick und CD-ROM dürfen die Zugangsdaten nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.

 

§ 10 Mängel- und Gewährleistung

 

(a) Mängel

 

Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit oder unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit stellen keine Mängel der vermieteten SaaS-Lösung dar.

 

(b) Keine Garantien oder Zusicherungen

 

Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung gelten Produktbeschreibungen nicht als Garantie oder zugesicherte Eigenschaft.

 

(c) Keine verschuldensunabhängige Haftung

 

Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

 

§ 11 Haftung und Haftungsbeschränkung

 

(a) Haftung von Meldertech

 

Meldertech haftet für solche Pflichtverletzungen, die von Meldertech oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Darüber hinaus haftet Meldertech bei einfacher Fahrlässigkeit nur: für Schäden infolge einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für Schadensersatzansprüche nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz; für Schäden infolge der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesem Fall auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt ist.

Die Haftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf maximal die Höhe der Jahresgebühr beschränkt.

 

(b) Haftung des Kunden

 

Der Kunde haftet für alle Schäden und Rechtsfolgen, die Meldertech oder ihren Erfüllungsgehilfen durch eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung des Portals oder der App entstehen.

 

(c) Höhere Gewalt und Telekommunikationsausfälle

 

Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, hat Meldertech nicht zu vertreten. Der Kunde kann aus diesem Grund keine Minderung seiner Leistungspflicht reklamieren. Für Vermögensschäden auf Basis mangelhafter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienstleistungen ist die Haftung entsprechend § 44a TKG der Höhe nach auf € 12.500 begrenzt.

 

(d) Haftungsausschluss

 

Meldertech haftet nicht für die über ihre Dienste erfassten und publizierten Informationen sowie für die mit Unterstützung von Meldertech gewarteten Rauchwarnmelder oder deren Wartung selbst. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist der Absender verantwortlich. Meldertech haftet nicht für Schäden, die kundenseitig aufgrund mangelnder Sicherungsvorkehrungen bei der Datenübermittlung entstehen können. Meldertech haftet nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Datenlöschung bei Meldertech entstehen oder dem Kunden oder Dritten durch eine zu späte oder falsche Wartung von Rauchwarnmeldern entstehen.

 

(e) Haftung bei Datenverlusten

 

Die Haftung für Schäden aus Datenverlusten, die von Meldertech nachweislich zu vertreten sind, wird im Rahmen des § 254 BGB auf die Höhe beschränkt, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wären.

 

(f) Verjährung

 

Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr nach ihrem Entstehen unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB. Diese Verkürzung gilt nicht, wenn Meldertech grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

 

(a) Gerichtsstandvereinbarung

 

Der ausschließliche Gerichtsstand aller Streitigkeiten die aus zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen resultieren ist Hannover, solange der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder es sich um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

 

(b) Schriftformerfordernis

 

Alle Änderungen an diesem Vertrag bedürfen der Schriftform zur Wirksamkeit. Auch die Änderung des Schriftformerfordernisses. Es bestehen keine Nebenabreden zwischen Meldertech und dem Kunden.

 

(c) Anwendung Rechtsform

 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

(d) Salvatorische Klausel

 

Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, tritt an Ihre Stelle eine Bestimmung die von ihrem wirtschaftlichen Zweck dem Ziel beider Parteien am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der restlichen Geschäftsbedingungen bleibt hierdurch unberührt.